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Leistungen für Eigentümer
Vier Arten der Verwaltung, je nachdem, was Ihnen gehört und wer darin wohnt. Was jeweils dazugehört, steht hier im Einzelnen.
WEG-Verwaltung
Eine Gemeinschaft von Wohnungseigentümern braucht jemanden, der das gemeinschaftliche Eigentum verwaltet, die Finanzen führt und umsetzt, was die Versammlung beschließt. Das übernehmen wir.
Finanzen
- Wirtschaftsplan für jedes Kalenderjahr
- Jahresabrechnung und Vermögensbericht
- Hausgeld, Rücklagen und Zahlungsverkehr
- Mahnwesen bei Rückständen
Versammlung und Beschlüsse
- Einladung, Leitung und Protokoll der Eigentümerversammlung
- Beschluss-Sammlung führen
- Beschlüsse umsetzen und nachhalten
- Abstimmung mit dem Verwaltungsbeirat
Haus und Technik
- Begehungen und Planung der Instandhaltung
- Aufträge an Handwerker und Dienstleister
- Wartungsverträge für Heizung, Aufzug und Anlagen
- Versicherungsschäden abwickeln
Gesetzlicher Rahmen: Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Vermögensbericht regelt § 28 des Wohnungseigentumsgesetzes, die mindestens jährliche Eigentümerversammlung § 24.
Mietverwaltung
Für Eigentümer von Miethäusern und Wohnanlagen. Wir übernehmen den Alltag zwischen Ihnen und Ihren Mietern, Sie behalten die Entscheidungen und den Überblick.
Mieten und Finanzen
- Mieteingang überwachen
- Mahnungen bei Rückständen
- Mietanpassungen vorbereiten
- Kautionen verwalten
Abrechnung
- Betriebskostenabrechnung fristgerecht
- Heizkostenabrechnung mit dem Messdienst
- Vorauszahlungen anpassen
Mieter und Haus
- Ansprechpartner für Ihre Mieter
- Schadensmeldungen und Handwerker
- Wohnungsübergabe mit Protokoll
- Neuvermietung vorbereiten
Frist im Blick: Die Betriebskostenabrechnung muss spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums beim Mieter sein, sonst sind Nachzahlungen in der Regel verloren (§ 556 Absatz 3 BGB).
Sondereigentumsverwaltung
Für Eigentümer einzelner vermieteter Wohnungen innerhalb einer Gemeinschaft. Wir betreuen Ihre Wohnung und das Mietverhältnis, auch wenn eine andere Verwaltung die Gemeinschaft führt.
Ihre Wohnung
- Mieterbetreuung, Mieteingang und Kaution
- Betriebskostenabrechnung für Ihre Wohnung
- Reparaturen innerhalb der Wohnung
Ihre Stimme in der Gemeinschaft
- Abstimmung mit der WEG-Verwaltung
- Prüfung von Hausgeld und Jahresabrechnung
- Vertretung in der Versammlung mit Ihrer Vollmacht
Warum zusätzlich? Die WEG-Verwaltung kümmert sich um das gemeinschaftliche Eigentum, nicht um Ihre Wohnung und Ihren Mieter. Genau diese Lücke schließt die Sondereigentumsverwaltung.
Gewerbeverwaltung
Für Büros, Praxen und Ladenlokale. Gewerbemietverträge folgen eigenen Regeln, deshalb beginnt jede Gewerbeverwaltung bei uns mit dem Lesen der Verträge.
Verträge und Mieten
- Gewerbemieten und Nebenkosten
- Index- und Staffelmieten nachhalten
- Laufzeiten und Optionen im Blick
Objekt und Technik
- Wartung von Heizung, Lüftung und Aufzug
- Prüftermine der Anlagen
- Flächenübergabe beim Mieterwechsel
Gut zu wissen: Im Gewerbe ist vertraglich mehr frei vereinbar als bei Wohnungen. Was umlegbar ist und was nicht, entscheidet vor allem der einzelne Mietvertrag.
Verwalterwechsel
Ein Wechsel braucht einen Beschluss der Eigentümer und eine saubere Übergabe. Beides bereiten wir mit Ihnen vor, damit zwischen alter und neuer Verwaltung nichts liegen bleibt.
Der Verwalter kann jederzeit abberufen werden. Ein Vertrag mit dem Verwalter endet spätestens sechs Monate nach der Abberufung.
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Erstgespräch
Wir lernen Ihr Objekt kennen: Größe, Zustand, offene Themen und die Fristen aus dem bisherigen Vertrag.
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Angebot
Sie erhalten ein schriftliches Angebot mit allen Leistungen und Kosten, passend als Vorlage für die Versammlung.
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Beschluss
Die Eigentümer berufen die bisherige Verwaltung ab und bestellen uns. Die Beschlussvorlage bereiten wir auf Wunsch vor.
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Übergabe
Wir übernehmen Unterlagen, Konten und laufende Verträge und stellen uns allen Eigentümern und Bewohnern vor.
Diese Unterlagen übernehmen wir vom Vorverwalter
Sie müssen nichts davon selbst zusammensuchen. Die Liste zeigt, worauf wir bei der Übergabe achten.
- Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
- Beschluss-Sammlung und Versammlungsprotokolle
- Wirtschaftspläne und Jahresabrechnungen
- Kontoauszüge, Rücklagen und offene Posten
- Liste der Eigentümer mit Kontaktdaten
- Verträge mit Dienstleistern und Versorgern
- Versicherungen und laufende Schadensfälle
- Wartungs- und Prüfprotokolle
- Schlüssel und Schließplan
- Pläne und Bauunterlagen
Sprechen wir über Ihre Immobilie
Schreiben Sie uns ein paar Eckdaten oder rufen Sie an. Das Erstgespräch ist unverbindlich.