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Muster Hausverwaltung
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  2. Leistungen

Leistungen für Eigentümer

Vier Arten der Verwaltung, je nachdem, was Ihnen gehört und wer darin wohnt. Was jeweils dazugehört, steht hier im Einzelnen.

WEG-Verwaltung

Eine Gemeinschaft von Wohnungseigentümern braucht jemanden, der das gemeinschaftliche Eigentum verwaltet, die Finanzen führt und umsetzt, was die Versammlung beschließt. Das übernehmen wir.

WEG-Verwaltung anfragen

Finanzen

  • Wirtschaftsplan für jedes Kalenderjahr
  • Jahresabrechnung und Vermögensbericht
  • Hausgeld, Rücklagen und Zahlungsverkehr
  • Mahnwesen bei Rückständen

Versammlung und Beschlüsse

  • Einladung, Leitung und Protokoll der Eigentümerversammlung
  • Beschluss-Sammlung führen
  • Beschlüsse umsetzen und nachhalten
  • Abstimmung mit dem Verwaltungsbeirat

Haus und Technik

  • Begehungen und Planung der Instandhaltung
  • Aufträge an Handwerker und Dienstleister
  • Wartungsverträge für Heizung, Aufzug und Anlagen
  • Versicherungsschäden abwickeln

Gesetzlicher Rahmen: Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Vermögensbericht regelt § 28 des Wohnungseigentumsgesetzes, die mindestens jährliche Eigentümerversammlung § 24.

Mietverwaltung

Für Eigentümer von Miethäusern und Wohnanlagen. Wir übernehmen den Alltag zwischen Ihnen und Ihren Mietern, Sie behalten die Entscheidungen und den Überblick.

Mietverwaltung anfragen

Mieten und Finanzen

  • Mieteingang überwachen
  • Mahnungen bei Rückständen
  • Mietanpassungen vorbereiten
  • Kautionen verwalten

Abrechnung

  • Betriebskostenabrechnung fristgerecht
  • Heizkostenabrechnung mit dem Messdienst
  • Vorauszahlungen anpassen

Mieter und Haus

  • Ansprechpartner für Ihre Mieter
  • Schadensmeldungen und Handwerker
  • Wohnungsübergabe mit Protokoll
  • Neuvermietung vorbereiten

Frist im Blick: Die Betriebskostenabrechnung muss spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums beim Mieter sein, sonst sind Nachzahlungen in der Regel verloren (§ 556 Absatz 3 BGB).

Sondereigentums­verwaltung

Für Eigentümer einzelner vermieteter Wohnungen innerhalb einer Gemeinschaft. Wir betreuen Ihre Wohnung und das Mietverhältnis, auch wenn eine andere Verwaltung die Gemeinschaft führt.

Sondereigentumsverwaltung anfragen

Ihre Wohnung

  • Mieterbetreuung, Mieteingang und Kaution
  • Betriebskostenabrechnung für Ihre Wohnung
  • Reparaturen innerhalb der Wohnung

Ihre Stimme in der Gemeinschaft

  • Abstimmung mit der WEG-Verwaltung
  • Prüfung von Hausgeld und Jahresabrechnung
  • Vertretung in der Versammlung mit Ihrer Vollmacht

Warum zusätzlich? Die WEG-Verwaltung kümmert sich um das gemeinschaftliche Eigentum, nicht um Ihre Wohnung und Ihren Mieter. Genau diese Lücke schließt die Sondereigentumsverwaltung.

Gewerbeverwaltung

Für Büros, Praxen und Ladenlokale. Gewerbemietverträge folgen eigenen Regeln, deshalb beginnt jede Gewerbeverwaltung bei uns mit dem Lesen der Verträge.

Gewerbeverwaltung anfragen

Verträge und Mieten

  • Gewerbemieten und Nebenkosten
  • Index- und Staffelmieten nachhalten
  • Laufzeiten und Optionen im Blick

Objekt und Technik

  • Wartung von Heizung, Lüftung und Aufzug
  • Prüftermine der Anlagen
  • Flächenübergabe beim Mieterwechsel

Gut zu wissen: Im Gewerbe ist vertraglich mehr frei vereinbar als bei Wohnungen. Was umlegbar ist und was nicht, entscheidet vor allem der einzelne Mietvertrag.

Verwalterwechsel

Ein Wechsel braucht einen Beschluss der Eigentümer und eine saubere Übergabe. Beides bereiten wir mit Ihnen vor, damit zwischen alter und neuer Verwaltung nichts liegen bleibt.

§ 26 Absatz 3 Wohnungseigentumsgesetz

Der Verwalter kann jederzeit abberufen werden. Ein Vertrag mit dem Verwalter endet spätestens sechs Monate nach der Abberufung.

  1. Erstgespräch

    Wir lernen Ihr Objekt kennen: Größe, Zustand, offene Themen und die Fristen aus dem bisherigen Vertrag.

  2. Angebot

    Sie erhalten ein schriftliches Angebot mit allen Leistungen und Kosten, passend als Vorlage für die Versammlung.

  3. Beschluss

    Die Eigentümer berufen die bisherige Verwaltung ab und bestellen uns. Die Beschlussvorlage bereiten wir auf Wunsch vor.

  4. Übergabe

    Wir übernehmen Unterlagen, Konten und laufende Verträge und stellen uns allen Eigentümern und Bewohnern vor.

Diese Unterlagen übernehmen wir vom Vorverwalter

Sie müssen nichts davon selbst zusammensuchen. Die Liste zeigt, worauf wir bei der Übergabe achten.

  • Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
  • Beschluss-Sammlung und Versammlungsprotokolle
  • Wirtschaftspläne und Jahresabrechnungen
  • Kontoauszüge, Rücklagen und offene Posten
  • Liste der Eigentümer mit Kontaktdaten
  • Verträge mit Dienstleistern und Versorgern
  • Versicherungen und laufende Schadensfälle
  • Wartungs- und Prüfprotokolle
  • Schlüssel und Schließplan
  • Pläne und Bauunterlagen

Sprechen wir über Ihre Immobilie

Schreiben Sie uns ein paar Eckdaten oder rufen Sie an. Das Erstgespräch ist unverbindlich.